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Online-Werkstatt Natur und Landschaft am 24.04.24
„Für Energiewende und Klimaschutz ist der weitere Ausbau der Windenergie an Land unabdingbar. Dafür braucht es vor allem Eines: Ausreichend geeignete Flächen.“ (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de)
Eine zentrale Herausforderung ist die Bereitstellung ausreichend nutzbarer Flächen für die Windenergie an Land. Die rechtliche Grundlage zur Umsetzung des seitens der Bundesregierung gesetzten Ziels von 2 % Landesfläche ist mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) geschaffen worden. Neben den quantitativen Vorgaben sollen die Flächenausweisungsprozesse durch neue Regelungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz vereinfacht und beschleunigt werden.
In der alltäglichen Praxis müssen Kommunen, Planungsbüros und Behörden gleichermaßen Lösungen für diese neuen Anforderungen finden.
Im Zuge unserer Werkstatt Natur und Landschaft wird Frau Dr. jur. Juliane Albrecht, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung die Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie die Auswirkung auf die Raumordnung und Bauleitplanung vorstellen.
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch.
Nina Thomas