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Beruflicher Naturschutz in Hessen

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Haselmaus – Betroffenheit und Berücksichtigung in der Planung und auf Vorhabenebene

Am 26.06.2018 fand in den Räumlichkeiten des Umweltamtes Wiesbaden die Werkstatt Natur und Landschaft zum Thema „Haselmaus - Betroffenheit und Berücksichtigung in der Planung und auf Vorhabenebene“ statt.

Die Werkstatt widmete sich der Haselmaus, einer europarechtlich streng geschützten Bilchart gewidmet, die im Bereich von lichten Wäldern sowie in Gebüschen und Gehölzen vorkommt. Aufgrund des strengen Schutzstatus nach FFH-Richtlinie, Anhang IV ist die Art aus arten-schutzrechtlichen Gesichtspunkten in besonderem Maße im Rahmen von Planungen und Vorhaben zu berücksichtigen.

Der Diplom-Biologe Matthias Simon (Simon & Widdig GbR – Büro für Landschaftsökologie) gab in seinem Vortrag Einblicke in die Lebensweise sowie die Verbreitung und Gefährdung der Haselmaus in Hessen. Zudem wurden Kartiermethoden und der notwendige Untersuchungsrahmen näher beleuchtet. Mit zahlreichen Bildern von Haselmäusen mit ihrem behaarten Schwanz und den kleinen behaarten Ohren sowie von Haselmausnestern und auch den Gegenbeispielen von echten Mäusen wurden Erkennungs- und Unter-scheidungsmerkmale veranschaulicht.

Bildrechte (v.l.n.r.): HVNL, HVNL, Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Die mögliche Betroffenheit von Haselmäusen bei Vorhaben sowie die Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange standen im Vordergrund des Vortrags. Neben den eigentlichen Bauvorhaben und deren Flächeninanspruchnahme stellen insbesondere Pflegemaßnahmen und forstliche Bewirtschaftung sowie die Energieholzverwertung im Bereich der Haselmauslebensräume eine starke Gefährdung für die Art dar. Auch die gesetzliche Vorgabe zur Durchführung der Rodung zwischen Oktober und Ende Februar sowie die meist unmittelbar anschließende Flächenberäumung führen zu erheblichen Konflikten, da sich die kleinen Säugetiere in dieser Zeit im 5- bis 6-monatigen Winterschlaf (meist in Laubstreu, seltener in Wurzelstubben oder eingegraben) befinden. Eine Flucht der Tiere ist damit so gut wie unmöglich.

In einem letzten Themenblock stellte Herr Simon Artenschutzmaßnahmen sowie die ökologische Baubegleitung für diese spezielle Art vor. Ein hohes Augenmerk muss bei der Durchführung von Maßnahmen auf die Vorbereitung der Baufeldräumung (in Abschnitten und optimalerweise über mehrere Jahre) sowie die Bauzeitenregelung gelegt werden. Im Bereich von Ausgleichs- und Biotopentwicklungsflächen ist die Schaffung von Vernetzungselementen und Trittsteinen sowie die Strukturanreicherung durch Gehölzpflanzung, die Erweiterung des Nahrungsangebots sowie die Standortwahl von Nistkästen von Bedeutung.