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Beruflicher Naturschutz in Hessen

Diese Veranstaltung ist beendet!

Bericht AK UNB Herbstsitzung 2022

Mit einer Rekordbeteiligung von über 80 Teilnehmenden startete am 17.11.2022 die Herbstsitzung des Arbeitskreises Untere Naturschutzbehörden, die auch dieses Mal wieder in digitaler Form stattfand.

Auf der Tagesordnung standen viele interessante Themen, die von den Teilnehmenden vorgeschlagen und präsentiert wurden. Nach der Begrüßung durch Antje Schulz startete der erste TOP unter dem Titel „Neues aus dem HMUKLV“, zu dem Sebastian Franke, Referent beim HMUKLV, ausführlich referierte. Das Topthema war die aktuell laufende Anhörung zum Hessischen Naturschutzgesetz, zu dem die HVNL zur Stellungnahme aufgefordert ist.

Das Hessische Naturschutzgesetz (HENatG) liegt im Entwurf als Vollgesetz vor und geht damit in seinen Regelungen deutlich über das Ausführungsgesetz hinaus. Erwähnung finden insbesondere die neuen § 11 (Landschaftsplanung), §§ 12, 13 (Eingriffsregelung) und §§ 35, 37 (Schutz von nachtaktiven Tierarten und Insekten, Artenschutz, Vogelschlag an Glasflächen). Daneben wird in vielen einzelnen Rechtsvorschriften das Ehrenamt gestärkt. In der Eingriffsregelung wird eine beispielhafte Positiv-Negativ-Liste eingeführt, es werden Regelungen zu Schutzgebieten getroffen, der Horstschutz wird gesetzlich verankert. Noch in der Diskussion sind die Zuständigkeitsregelungen zum Ordnungswidrigkeitenrecht zwischen der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde.

In der Sitzung war auch die bereits erfolgte Vierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.07.2022 Thema. Hier wurden Regelungen zu artenschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Belangen in Bezug zum Windflächenbedarfsgesetz getroffen. Es ist vorgesehen, bis 2027 eine Verdreifachung der aus Wind erzeugten Energie zu erwirken. Zur Umsetzung dieses Planungsziels bedarf es zukünftig für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten keiner Ausnahme- oder Befreiungsentscheidung von den Verboten der LSG-VO mehr, ausgenommen bleiben Natura 2000 und Welterbegebiete.

Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde angesprochen, die hier formulierten Ziele wurden neu gefasst. Demnach sollen bis 2030 erneuerbare Energien 80 % des Bruttostromverbrauchs stellen, in Bezug auf Photovoltaikanlagen soll bis 2027 eine Verfünffachung der aus PV erzeugten Energie erreicht werden. Diskutiert wurde die schwierige Vereinbarkeit von PV-Anlagen im Innenbereich und deren Verschattung von Bäumen, teilweise werden Fällanträge mit der Verschattung von PV-Anlagen begründet. Hier stehen die Ziele der städtischen Baumschutzsatzung entgegen. Auch der „Green Deal“ der EU vom 22.06.2022 und die im Entwurf vorliegende EU-Nature Restoration Law beabsichtigen, die grüne Infrastruktur in Städten mit 10 Prozent Baumbedeckung in allen urbanen Räumen bis 2050 zu erweitern. Entscheidungen werden also zukünftig einzelfallbezogen gefunden werden müssen. Der EU-Entwurf der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur enthält viele Vorschläge für neue, rechtsverbindliche Ziele, u.a. zur Verbesserung von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft. Die Verordnung wird ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden.

Ein spannendes Diskussionsthema stellen auch die Zukunftsbäume für die Stadt im Klimawandel dar. Ortrud Simon von der UNB der Stadt Marburg präsentierte das Thema unter besonderer Berücksichtigung des sogenannten Biodiversitätsindexes der Baumarten.

Bäume erfüllen eine Reihe von Ökosystemleistungen und spielen für die urbane Biodiversität eine Schlüsselrolle. Sie bieten Lebensraum und Nahrungsgrundlage für viele Tierarten, dabei sind gerade heimische Gehölzarten für den Insektenschutz von immenser Bedeutung. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass in neuerer Zeit eingeführte Baumarten meist von weniger Tierarten genutzt werden als einheimische Baumarten, die eine lange gemeinsame Entwicklungsgeschichte mit der sie umgebenden Fauna und Flora haben. Den Baumarten Stiel-Eiche, Winterlinde und Vogelkirsche wird beispielsweise ein hoher Biodiversitätsindex zugeordnet.

Der Wert eines Baums für die Biodiversität wird jedoch maßgeblich von den Faktoren Baumart, Alter und Standort beeinflusst. An Baumstandorte richten sich daher hohe Qualitätsanforderungen, die es trotz des ständigen Drucks zur Verdichtung in den Innenräumen zu sichern gilt.

Das aktuelle Online-Tool der HLNUG (KLIMPRAX) nimmt leider noch wenig Bezug auf den sogenannten Biodiversitätsindex von Gehölzen, hier sollte eine Nachbesserung erfolgen.

Zum Erhalt der Biodiversität ergeht die Empfehlung, trotz Klimawandels heimische Arten zu bevorzugen und dabei auf deren Fähigkeit zur Adaption zu vertrauen. Daneben kann die Artenliste zu ca. einem Drittel um Vertreter aus dem südlichen und südöstlichen Florenraum ergänzt werden.

In der dreistündigen Sitzung wurden noch viele weitere Themen angeregt diskutiert. Die Organisatorinnen Antje Schulz und Patricia Kremer bedanken sich herzlich bei allen ReferentInnen und Teilnehmenden, die wieder den angeregten fachlichen Austausch ermöglicht haben.

Aus dem Teilnehmerkreis des AK UNBs fand sich in den folgenden Tagen eine Kleingruppe zusammen, die eine Stellungnahme der HVNL zum HeNatG erarbeitete. Die Stellungnahme der HVNL wird in Kürze auf der Homepage abrufbar sein.

(Patricia Kremer)