Aktuell17. November 2025
Wiederherstellungsverordnung
Erfreulich sind die Anstrengungen zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Sie gilt unmittelbar. Auf Bundesebene werden die Schritte dazu koordiniert. Das Gute daran ist, dass alle Fachsparten, wie Landwirtschaft, Forsten, Kommunen, Naturschutz in ihrer eigenen Fachlichkeit Arbeitsprogramme aufsetzen müssen. Der Naturschutz muss also nicht die Landwirtschaft dazu bewegen, vorgegebene Ziele einzuhalten. Für Hessen ist das Hessische Landwirtschaftsministerium dafür zuständig. Die EU hat festgelegt, dass Ende des Jahres 2025 bereits ein erster Bericht vorzulegen ist. Eine Infoveranstaltung, wie in Hessen die Richtlinie umgesetzt werden soll ist insbesondere für die kommunalen Verwaltungen für den 10.11.2025 vorgesehen. Derzeit wurden lediglich Suchräume identifiziert, in denen wiederherzustellende Lebensräume oder Lebensraumtypen vorhanden sind. Welche Einzelmaßnahmen erforderlich werden und wer welche Aufgaben übernehmen wird, bleibt dem nächsten Arbeitsschritt vorbehalten.
Aus Naturschutzsicht ist die EU-Verordnung eine zeitgemäße und wichtige Vorschrift, da es unserer Lebensumwelt trotz aller Bemühungen in der Vergangenheit nicht gut geht. Jetzt heißt es Daumendrücken, dass es den Gegnern dieser Verordnung nicht gelingt sie zu Fall zu bringen.