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Beruflicher Naturschutz in Hessen

Aktuell17. November 2025

Neue Zuständigkeitsverordnung

Es gilt eine neue Zuständigkeitsverordnung für Aufgaben, die sich aus dem Hessischen Naturschutzgesetz ergeben. 

Diese Zuständigkeitsverordnung wurde nötig, da das Hessische Naturschutzgesetz aus dem Jahr 2023 hier Unzulänglichkeiten aufweist. So waren die unteren Naturschutzbehörden auf einmal für die Genehmigung von Tiergehegen und Zoo´s zuständig

Die neue Verordnung über die Zuständigkeit für den Vollzug des Naturschutzrechts vom 6. August 2025 finden sie hier: https://verkuendung.hessen.de/...