Aktuell17. November 2025
Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung Kormoran (AAVK)
Entwurf einer Kormoran-Verordnung für Hessen
Ohne vorherige Beteiligung der Umweltverbände wurde eine Kormoran-Verordnung in die Anhörung gegeben, die den Abschuss von Kormoranen an über 700 km Gewässerstrecken in Hessen mit einer Breite von 200 m links und rechts der Ufer vorsieht.
Eine Anwendung minderer Mittel im Vorfeld oder gar eine Begrenzung der Abschüsse ist nicht vorgesehen. Den Naturschutzbehörden sind Verwaltungsaufgaben vorbehalten, wie das Abheften der Streckenlisten. Ob das mit dem geltenden Artenschutzrecht vereinbar ist wird angezweifelt.