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Beruflicher Naturschutz in Hessen

Aktuell30. Juli 2024

Zum Thema Pflanzenliste im Bebauungsplan

Viele kenne sie, die mehr oder weniger verbindlichen oder als Orientierung gedachten Pflanzenlisten in Bebauungsplänen (Pflanzlisten, Auswahllisten oder Vorschlagslisten). Früher war die Artenauswahl nicht selten auf eine mehr oder weniger große Anzahl ausschließlich einheimischer Arten begrenzt. Heute trifft man regelmäßig den Begriff der Standortgerechtigkeit. In neueren Plänen versucht man auch dem Klimawandel Rechnung zu tragen und versucht möglichst auch klimaresiliente Arten aufzuführen. In solchen Listen findet man Bäume unterschiedlicher Wuchsgrößen, Sträucher, tlw. Stauden, Kletterpflanzen bis hin zu Kräutern.

Das Problem dabei ist, das die gelisteten Arten immer nur eine Auswahl darstellen, welche den tatsächlich später einmal herrschenden Standortbedingungen nicht wirklich umfänglich gerecht werden können. Abgesehen von den verschiedensten Wuchsbedingungen, die bei der Artenauswahl zu berücksichtigen sind, haben zwischenzeitlich eingeschleppte Krankheiten und Schadorganismen zu einer erheblichen Einschränkung bei der möglichen Pflanzenverwendung geführt.

Vor diesem Hintergrund sind derartige Listen in Bebauungsplänen, die Planungsrecht für viele Jahre definieren, offensichtlich zu unflexibel. An einer möglichen Klimaresilienz orientierte Pflanzlisten, die vielleicht den aktuellen, aber keineswegs gefestigten Stand des Wissens widerspiegeln, bergen Unsicherheiten, da hier sicher noch viel experimentiert werden muss, um belastbare Erfahrungswerte zu erlangen. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass heute noch als vielversprechende Art geltende Pflanzen durch neue Erkenntnisse schnell wieder als ungeeignet bewertet werden müssen. Da Korrekturen von Bebauungsplaninhalten Änderungsverfahren induzieren, liegt es auf der Hand, dass dies nicht gewollt sein kann. Entsprechend wird auf angezeigte Aktualisierungen oder Anpassungen verzichtet.

Gleichwohl sollten gewollte Umweltqualitäten nicht aufgegeben und entsprechende qualitative und quantitative Vorgaben planungsrechtlich definiert, hierbei aber nicht auf statische Pflanzenlisten gesetzt werden. Entsprechend bedarf es eines neuen Ansatzes. Eine Möglichkeit aktuelle Pflanzlisten vorzuhalten könnte sein, bereichs- oder situationsspezifische kommunale Listen aufzustellen (z. B. für Straßenräume, Innenstadtlagen, Rand-/Außenbereichslagen, für Wohn- oder auch Gewerbegebiete) die relativ leicht geändert bzw. an neuere Erkenntnisse angepasst werden können. Einen solchen Ansatz verfolgt die Stadt Frankfurt in ihrer Gestaltungssatzung Freiraum und Klima. Die begleitende Broschüre „Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten – Vorgaben, Rechtliches, Fachinformationen, Förderung – Ihr Weg zu einem klimaangepassten Frankfurt“ enthält eine Auswahl verschiedener Pflanzen für Freiflächen, Fassaden und Dächer mit Fokus auf hitze- und trockenheitsresistente beziehungsweise heimische Arten mit hohem ökologischem Wert, weißt aber ausdrücklich darauf hin, dass die Listen nur „der ersten Information“ dienen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es durchaus sinnvoll auch bei Bebauungsplänen, die ebenfalls kommunale Satzungen darstellen, vergleichbar zu agieren. Ein weiterer Vorteil hierbei ist die mögliche Verschlankung der Bebauungspläne und die einheitliche Regelung für alle Grundstückseigentümer.

(Hinweis: Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima und die begleitende Broschüre sind auf der Homepage der Stadt Frankfurt zu finden.)

Stefan Kappes