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Beruflicher Naturschutz in Hessen

Aktuell28. Juli 2021

Vögel und Glas – Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben

Jedes Jahr verunglücken Millionen von Vögeln an Glasscheiben von baulichen Anlagen in Deutschland. Die genauen Zahlen schwanken je nach Berechnungsgrundlage. Um diesen Unfällen entgegenzuwirken, sind Schutzaßnahmen nach einer Risikoeinschätzung notwendig.

Das hessische Umweltministerium weist in seinem aktuellen Erlass IV 4–103b 38–001/2018 vom 9. Juli 2021 auf die Problematik des Vogelschlags an Glasscheiben hin und wie dies möglichst vermieden oder reduziert werden sollte. Wir möchten Sie auf diesen Erlass aufmerksam machen.

Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) hat auf der Grundlage verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen ein Positionspapier zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen erarbeitet und beschlossen.

Zwischenzeitlich haben die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) und auf deren Vorschlag die Umweltministerkonferenz (UMK) den Beschluss der LAG VSW zur Kenntnis genommen:

Für die praktische Anwendung und die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Artenschutzes wurden Vollzugshinweise zur Hessischen Bauordnung (HBO) und ein entsprechendes Formular (Checkliste zur arten – und biotopschutzrechtlichen Vorprüfung nach §§ 18, 44 BNatSchG für Bauvorhaben) entwickelt.

Über die Links sind die Dokumente abrufbar:

Bauvorlagenerlass der obersten Bauaufsichtsbehörde in Hessen: