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Beruflicher Naturschutz in Hessen

Aktuell26. Dezember 2021

Koalitionsvertrag 2021–2025 - unser Kommentar


SPD, Grüne und FDP haben zu Beginn der Verhandlungen viele Erwartungen geweckt. Es ist viel von Aufbruch, Erneuerung und Lösung der großen Krisen die Rede gewesen. Wir sind mit weiten Teilen des beruflichen Naturschutzes der Meinung, dass mit diesem Koalitionsvertrag ein ökologischer Aufbruch möglich ist, aber noch ein weiter Weg vor uns liegt. Vieles bleibt vage. Zu den Zielen fehlen an vielen Stellen Instrumente, Messbarkeit und Handlungsorientierung.

Auf der Habenseite sehen wir Teile der Agrarpolitik, die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans und den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien und den beschleunigten Kohleausstieg.

Die angekündigte Planungsbeschleunigung darf nicht zu Lasten von Landschafts- und Artenschutz gehen. Mehr Entschlossenheit hätten wir uns beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gewünscht.

„Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“

So ist der Vertrag betitelt, aber wie sieht der Fortschritt für den Naturschutz aus?

Beim geplanten Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr müssen zusätzliche Verluste von Lebensraum für Tiere und Pflanzen vermieden werden. Der § 13b im Baugesetzbuch wurde bis 31.12.2022 verlängert. Hier gilt es gegenzuhalten.

Die Ausrichtung der Wirtschaft hin zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft klingt gut, doch auch wenn das gelingt, werden wir am Beispiel der Logistikzentren und anderer gewerblicher Baugebiete noch über einige Jahre Flächenverluste hinnehmen müssen. Hier sind auch die Länder und Kommunen gefordert, flächensparende Konzepte aufzulegen.

Besonders wird uns in Zukunft die Verfahrensbeschleunigung beschäftigen. Die Entlastung der Verwaltung ist wünschenswert. Dies kann aber nicht mit engeren Fristsetzungen oder Nicht-Beteiligungen erfolgen. Hier wären optimierte Prozesse und eindeutige Zuständigkeiten in erster Linie zu realisieren.

Potenzial für den Naturschutz liegt im geplanten Klimaanpassungsgesetz. Begrünung und Entsiegelung sind hier die Stichworte, die, hoffentlich praktikabel und mit Finanzprogrammen hinterlegt, die bisherige Arbeit im Naturschutz unterstützen werden. Ähnliches kann auch der Klimacheck mit sich bringen.

Es ist erklärtes Ziel, mittelfristig auf 30% der Landesfläche Schutzgebiete auszuweisen. Das ist lobenswert, da sich in der Praxis doch immer wieder zeigt, wie schwer Naturschutz in immer effektiver werdenden Flächennutzungssystemen zu integrieren ist. Deswegen erfreut uns auch das Ziel, den Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, der ökologisch genutzt werden soll, auf 30% zu steigern. Auch wenn dies bis 2030 kaum zu erreichen sein wird, ist dies das richtige Signal.

Die Energiewende soll ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards erfolgen. Hier sind wir alle gefragt, uns bei anstehenden Gesetzgebungsverfahren einzumischen, aber auch bei den konkreten Planungsverfahren. Maximale Qualität der Kompensationsmaßnahmen und auch mal ein Nein bei guter Begründung zu einem Standort muss möglich bleiben.

In Sachen Insektenschutz ist neben dem Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auch der Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden geplant. Der Naturschutz muss hier gefragt werden, die Bestandsentwicklungen der Arten zu bewerten. Dies gilt auch für das Ziel der Bewahrung und Renaturierung der Ökosysteme, wie Moore, Wälder, Auen, Grünland sowie marine und Küstenökosysteme. Dies kann nur mit einer konsequenten Artenbestandsaufnahme und einer engmaschigen Kontrolle der sich auch unter Bedingungen des Klimawandels verändernden Artenentwicklung gelingen.

Die Auswirkungen der Digitalisierung sind vielerorts bereits heute im Berufsalltag des Naturschutzes spürbar. Leitungsverlegungsverfahren, Mobilfunkmasten und der Bau von Rechenzentren machen viele Verfahren aus. Und auch in diesem Kapitel des Koalitionsvertrags taucht die Entbürokratisierung wieder auf. Die Aufgabe, im Naturschutz Standards zu etablieren, um Verfahren überschaubarer zu machen, steht schon länger auf der Agenda. Nun wurde uns vom Bundesverfassungsgericht der klare Arbeitsauftrag erteilt. Dies darf nicht zu Lasten einer guten Qualität unseres Naturhaushaltes und seiner Artenvielfalt und die dafür nötigen Lebensräume gehen.

Der umweltpolitische Anspruch dieses Koalitionsvertrages geht deutlich weiter als der aller Vorgängerregierungen. Das ist gut so, aber wir sind gespannt auf die konkreten Auswirkungen. Es bleibt zu hoffen, dass der gewagte Fortschritt auch positive Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege hat. Der BBN, unsere bundesweite Vertretung, wird das kritisch begleiten. Wir als HVNL werden unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2023 formulieren.

Elke Grimm und Thomas Zebunke